DSGVO - Vermeiden Sie diese Irrtümer

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DSGVO

Kein Panik - Vermeiden Sie diese Irrtümer

Vorschnelles Handeln kann teuer werden, wenn Sie dadurch die Reichweite Ihres Email-Marketings unnötig reduzieren!

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite DSGVO und auf Rechtssichere Email-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung.

Irrtum 1: Ich muss alle Newsletter-Empfänger erneut um Bestätigung bitten

Sie haben sicherlich auch eine Menge Emails bekommen, in denen Sie um erneute Bestätigung gebeten werden? Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie die Zustimmung bereits über das Double-Opt-in-Verfahren erhalten haben.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Datenschutz-Erklärung anpassen und auf die Erhebung und Verwendung der Daten hinweisen, z.B. das Erfassen des Öffnungs- und Klickverhaltens. Nach aktueller Auffassung ist es ausreichend, diese Datenerfassung in der Datenschutz-Erklärung zu erwähnen ohne das dies die bestehenden Anmeldungen beeinflusst.

Und unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zustimmung auch weiterhin nicht erforderlich wie folgt beschrieben.

Quelle: Cleverreach

Irrtum 2: Ich darf nur noch Emails an Kunden mit Newsletter Optin senden

Weiterhin können die Ausnahmeregelungen für Direktwerbung genutzt werden, um Bestandskunden per Email über neue Angebote zu informieren.

Dies wurde vor einigen Tagen erneut durch das OLG München bestätigt, wie der Händlerbund in den Onlinehändler News vom 15. Mai 2018 schreibt.

Zu beachten ist, dass weitläufig Emails mit Bitte um Produkt- und Shopbewertungen als Werbung ausgelegt werden können (oder auch nicht: Einmalige Bewertungsaufforderung per E-Mail ist doch nicht (???) zulässig), welche getrennte Zustimmungen erfordern.

Wie auch immer, wir werden in Kürze eine Lösung bieten, um gesonderte Einwilligungen einholen zu können.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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